Mutterschutzfristenrechner

Arbeitnehmerinnen fallen unter abgestufte Beschäftigungsverbote, wenn sie ein Kind erwarten. Die zeitliche Lage des Mutterschutzes hängt maßgeblich vom errechneten bzw. tatsächlichen Geburtstermin ab.

Vor der Entbindung gilt grundsätzlich eine sechswöchige Schutzfrist, innerhalb derer der Arbeitgeber die Arbeitnehmerin nur mit ihrem ausdrücklichen Einverständnis beschäftigen darf.

Nach der Entbindung gilt grundsätzlich ein achtwöchiges absolutes Beschäftigungsverbot. Der Arbeitgeber darf die Arbeitnehmerin dann unter keinen Umständen beschäftigen – selbst dann nicht, wenn sie ausdrücklich einen dahingehenden Willen äußert. Die achtwöchige Frist kann sich unter bestimmten Voraussetzungen auf zwölf Wochen verlängern, u.a. bei Mehrlingsgeburten.

Der Mutterschutzfristenrechner errechnet Beginn und Ende der Mutterschutzfrist.

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Wie lange ist der Mutterschutz?

Errechnetet
Tatsächlich (sofern vorliegend)