Kündigungsfristenrechner

Unser Kündigungsfristenrechner dient der Berechnung der gesetzlichen Kündigungsfrist nach § 622 Absatz 1 bis Absatz 3 BGB im Fall einer ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber. Es handelt sich hierbei um den gesetzlichen Regelfall.

Neben den gesetzlichen Kündigungsfristen aus § 622 BGB gibt es für Arbeitnehmer noch weitere besondere gesetzliche Kündigungsfristen, beispielsweise in § 169 SGB IX, § 19 BEEG und § 113 InsO. Besonderheiten können sich ebenfalls ergeben, wenn die (ordentliche) Kündigung durch Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge oder arbeitsvertragliche Regelungen ausgeschlossen ist oder eine Befristung des Arbeitsverhältnisses besteht.

In Fällen, in denen unterschiedliche Kündigungsfristen auf ein Arbeitsverhältnis Anwendung finden (etwa durch einen Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag), ist das Günstigkeitsprinzip zu beachten: Es gilt grundsätzlich die für den Arbeitnehmer günstigere Regelung.

Ist die ordentliche Kündigung durch Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder durch den Arbeitsvertrag ausgeschlossen, so kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis in der Regel nur durch eine außerordentliche Kündigung (ggfs. mit einer sog. sozialen Auslauffrist) beenden.

Zur Berechnung dieser und weiterer Kündigungsfristen in Sonderkonstellationen bedarf es jeweils einer Prüfung im Einzelfall.

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Kündigungsfrist berechnen