Arbeitszeugnis – Notenskala

Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf die Erteilung eines schriftlichen Arbeitszeugnisses. Inhaltlich wird zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis unterschieden.

  • Das einfache Arbeitszeugnis enthält lediglich Angaben zu Art und Dauer der ausgeübten Beschäftigung sowie zur Person des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers.
  • Das qualifizierte Arbeitszeugnis umfasst neben den Inhalten des einfachen Arbeitszeugnisses auch Angaben über die Leistung und das Verhalten des Arbeitsnehmers.

Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich ein Wahlrecht zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis.

Ein Arbeitszeugnis muss den Grundsätzen der Vollständigkeit, der Wahrheit und der wohlwollenden Beurteilung entsprechen. Dabei hat der Arbeitgeber einen Ermessensspielraum, den er sachgerecht ausüben muss.

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Die nachstehende Tabelle beinhaltet Formulierungsvorschläge für ein qualifiziertes Zeugnis, sortiert nach Notenstufen.

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